Definition der Fachbereiche
Unter Brandschutz versteht man alle Massnahmen, die zur Verhinderung von Bränden und zum Schutz von Personen, Eigentum und der Umwelt im Brandfall ergriffen werden. Dazu gehören Vorbeugung, Erkennung, Löschen von Bränden, Evakuierungsverfahren, Brandschutzschulungen usw. Ziel ist es, die durch Brände verursachten Schäden zu minimieren und die Menschen am Ort des Geschehens zu schützen.
Löscheinrichtungen
Handfeuerlöscher, mobile Feuerlöscher und Feuerlöschposten sind Löscheinrichtungen. Sie sind manuell bedienbar und werden als erste Brandbekämpfungsmassnahme von den Gebäudenutzern eingesetzt. Tragbare Feuerlöscher sind tragbare, einsatzbereite Löschinstrumente. Sie werden nach ihrem Löschvermögen und der Brandklasse des Löschmittels klassifiziert. Mobile Feuerlöscher sind mit Rädern ausgestattete Löschinstrumente. Sie sind größer und schwerer als tragbare Feuerlöscher. Feuerlöschposten sind fix installierte Löschgeräte, die permanent an eine Wasserleitung angeschlossen sind.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind alle technischen Anlagen und Bauelemente, die als System dazu dienen, im Brandfall Rauch und Wärme kontrolliert aus den Räumlichkeiten abzuführen. Dazu gehören auch Rauchabzugsanlagen sowie Öffnungen, die dem Eindringen von Frischluft oder der Druckentlastung dienen. Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (NRWG) sind fix installierte Einrichtungen, die durch den thermischen Auftrieb in Gang gesetzt werden und Rauch und Wärme kontrolliert über Entrauchungsöffnungen und Frischluftzufuhröffnungen ins Freie abführen.
Beim Notausgangsmanagement werden die Türen für Notausgänge mittels elektrischer Verriegelungselemente, Initialisierungselemente und elektrischer Steuerelemente gesteuert. Diese einzelnen Elemente können miteinander verbunden oder in verschiedenen Kombinationen zusammengesetzt werden, um die erforderlichen Funktionen zu erfüllen.
Erste Hilfe besteht darin, einer kranken oder verletzten Person dringend benötigte erste Hilfe zu gewähren. Unter Erster Hilfe verstehen sich Massnahmen, die jedermann ergreifen kann, um ein Leben zu retten oder um drohende Gefahren oder Gesundheitsprobleme abzuwenden oder zu begrenzen, bis professionelle Hilfe eintrifft. Dazu gehören insbesondere die Alarmierung und Benachrichtigung der Rettungsdienste, die Sicherung des Ortes, an dem sich der Vorfall ereignet hat, und die Betreuung der in Not geratenen Person.