Normen und Vorschriften

Auf dieser Seite befinden sich massgebliche Richtlinien in den Bereichen Brandschutz und Erste Hilfe.

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Definition der Fachbereiche

Unter Brandschutz versteht man alle Massnahmen, die zur Verhinderung von Bränden und zum Schutz von Personen, Eigentum und der Umwelt im Brandfall ergriffen werden. Dazu gehören Vorbeugung, Erkennung, Löschen von Bränden, Evakuierungsverfahren, Brandschutzschulungen usw. Ziel ist es, die durch Brände verursachten Schäden zu minimieren und die Menschen am Ort des Geschehens zu schützen.

Löscheinrichtungen
Handfeuerlöscher, mobile Feuerlöscher und Feuerlöschposten sind Löscheinrichtungen. Sie sind manuell bedienbar und werden als erste Brandbekämpfungsmassnahme von den Gebäudenutzern eingesetzt. Tragbare Feuerlöscher sind tragbare, einsatzbereite Löschinstrumente. Sie werden nach ihrem Löschvermögen und der Brandklasse des Löschmittels klassifiziert. Mobile Feuerlöscher sind mit Rädern ausgestattete Löschinstrumente. Sie sind größer und schwerer als tragbare Feuerlöscher. Feuerlöschposten sind fix installierte Löschgeräte, die permanent an eine Wasserleitung angeschlossen sind.

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind alle technischen Anlagen und Bauelemente, die als System dazu dienen, im Brandfall Rauch und Wärme kontrolliert aus den Räumlichkeiten abzuführen. Dazu gehören auch Rauchabzugsanlagen sowie Öffnungen, die dem Eindringen von Frischluft oder der Druckentlastung dienen. Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (NRWG) sind fix installierte Einrichtungen, die durch den thermischen Auftrieb in Gang gesetzt werden und Rauch und Wärme kontrolliert über Entrauchungsöffnungen und Frischluftzufuhröffnungen ins Freie abführen.

Beim Notausgangsmanagement werden die Türen für Notausgänge mittels elektrischer Verriegelungselemente, Initialisierungselemente und elektrischer Steuerelemente gesteuert. Diese einzelnen Elemente können miteinander verbunden oder in verschiedenen Kombinationen zusammengesetzt werden, um die erforderlichen Funktionen zu erfüllen.

Erste Hilfe besteht darin, einer kranken oder verletzten Person dringend benötigte erste Hilfe zu gewähren. Unter Erster Hilfe verstehen sich Massnahmen, die jedermann ergreifen kann, um ein Leben zu retten oder um drohende Gefahren oder Gesundheitsprobleme abzuwenden oder zu begrenzen, bis professionelle Hilfe eintrifft. Dazu gehören insbesondere die Alarmierung und Benachrichtigung der Rettungsdienste, die Sicherung des Ortes, an dem sich der Vorfall ereignet hat, und die Betreuung der in Not geratenen Person.

Nützliche Links

Hier finden Sie einige Links zu den in der Schweiz geltenden Vorschriften:

VKF-Brandschutznorm

Hier finden Sie die Brandschutznorm

VKF-Brandschutzrichtlinie für Löscheinrichtungen

Hier finden Sie die Brandschutzrichtlinien für Löscheinrichtungen

VKF-Brandschutzrichtlinie für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Hier finden Sie die Brandschutzrichtlinien für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Häufig gestellte Fragen zum Thema Brandschutz

Brandklasse A: Brände fester Stoffe

Brandklasse B: Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen

Brandklasse C: Brände von Gase

Brandklasse D: Brände von Metalle

Brandklasse F: Brände von Speiseölen und Speisefetten

Eine Notausgangstür wird dort eingesetzt, wo Personen mit den Örtlichkeiten und der Funktionsweise der Türen vertraut sind (gemäss der Norm SN EN 179); eine Paniktür wird dort eingesetzt wo die betreffenden Personen nicht mit den Örtlichkeiten und der Funktionsweise der Türen vertraut sind. Besonders betroffen sind Räume und Gebäude, in denen sich viele Menschen aufhalten, wie Fest- und Ausstellungshallen, Diskotheken, Kinos und Theater. Aber auch Räume, die ein besonderes Risiko darstellen, wie z. B. Laboratorien und Produktionsstätten, werden mit Paniktüren ausgestattet (gemäss der Norm SN EN 1125).

AED steht für Automatisierter Externer Defibrillator.
Sie wurden entwickelt, damit auch Menschen ohne medizinische Kenntnisse Leben retten können.
Nach einem Herzstillstand zählt jede Sekunde! Die Zeitspanne, in der eingegriffen werden muss, um ein Überleben ohne bleibende Schäden zu ermöglichen, beträgt 3 bis 5 Minuten; die ersten unwiderruflichen Hirnschäden treten nach 5 Minuten auf und nach 10 Minuten steht das Überleben des Patienten auf dem Spiel. Mit einem AED erhöhen Sie die Überlebenschancen um 60%. Ohne AED liegt die Überlebensrate der Patienten bei 5 %.
Die erforderliche schnelle Erste Hilfe kann in dieser Zeitspanne nicht von professionellen Rettungskräften gewährleistet werden, sondern muss von einem am Unfallort befindlichen nicht professionellen Helfer geleistet werden, der eine HLW (Herz-Lungen-Wiederbelebung) durchführt und bei Bedarf einen AED einsetzt.

Wie bildet man sich in Sachen Brandschutz aus, bzw. weiter?

Da Voraussicht die Grundlage für eine optimale Bewältigung von Krisensituationen ist, bieten wir verschiedene Schulungsmodule zum Brandschutz und zur Ersten Hilfe an.

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